"Es liegt in unserer Verantwortung, Jugendliche frühzeitig in den Bereichen Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Eigenschutz auf das Leben vorzubereiten. Selbstverteidigungs-Workshops gehören meines Erachtens in die Grundbildung jedes Menschen."
Warum Selbstverteidigungs-Training?
In der Bundesverfassung Artikel 10, Absatz 2 steht:
Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
Notwehr ist unser gesetzliches Recht, Art. 15 StGB:
Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise
abzuwehren.
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